Beginn:
ein halbes Jahr vor dem 16. Geburtstag
Ablauf:
Ausbildung in der Fahrschule:
- 20 Einheiten Grundkurs (siehe Kurstermine)
- 12 Einheiten klassenspezifischer Kurs
- 12 Einheiten praktischer Fahrunterricht
Ausbildungsfahrten mit Begleitperson:
- Drei Praxisblöcke zu je 1.000 km (hier muss ein Fahrtenprotokoll geführt werden)
während der Begleitfahrten gilt für den Auszubildenden sowie die Begleitperson absolutes Alkoholverbot!
- Auf Ausbildungsfahrten ist der Bewilligungsbescheid jederzeit mitzuführen
Begleitende Schulung in der Fahrschule:
- Nach jeweils 1.000 km gemeinsame Fahrt mit einem Fahrlehrer mit anschließender Besprechung des Erlebten
Vorraussetzung für die Begleitperson:
- Besitz eines Führerscheins der Klasse B seit mindestens sieben Jahren
- Mindestens drei Jahre durchgehendes Lenken eines PKW oder Kombi
- Keine schweren Verkehrsübertretungen in den letzten drei Jahren
Prüfung:
- theoretische Computerprüfung ab Kursende
- praktische Fahrprüfung ab dem 17. Geburtstag
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Zur Anmeldung wird benötigt:
- 2 Passfotos
- gültiger Lichtbildausweis
- Führerscheinkopie der Begleitperson
- Ärztliche Untersuchung
- Erste Hilfe Ausweis
Ausbildungsphase 1:
Drei bis neun Monate nach Ausstellungsdatum des Führerscheins muss ein eintägiges Fahrsicherheitstraining inkl. verkehrspsychologischem Gruppengespräch absolviert werden.
Ausbildungsphase 2:
Sechs bis zwölf Monate nach Ausstellungsdatum des Führerscheins muss nochmals eine Perfektionsfahrt in der Fahrschule absolviert werden. |